Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Mo. bis Fr.: 09.00-16.00 Uhr

Förderprogramm „Sportplatz Kommune 2.0"

Ihr Verein plant neue Sport- und Bewegungsangebote? Das Land NRW zahlt bis zu 15.000 Euro dazu – aber nur noch bis zum 31. Mai 2026.

Im Programm „Sportplatz Kommune 2.0" der Staatskanzlei NRW, umgesetzt vom Landessportbund NRW, stehen insgesamt 1,8 Millionen Euro bereit. Ziel ist eine kommunale Sportentwicklung als gemeinsame Aufgabe: Vereine und Kommunen sollen zusammenarbeiten und vor Ort dauerhafte Strukturen aufbauen.

Was wird gefördert?
Im Mittelpunkt steht die Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren aus Sport, Bildung, Soziales und Gesundheit. Gefördert werden neue Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote. Neu ist der erweiterte Kreis der Zielgruppen: Das Programm unterstützt Projekte für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen sowie schutzbedürftige Gruppen.

Wie hoch ist die Förderung?
Pro Projekt und Förderjahr gibt es zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Der Förderzeitraum läuft vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2027.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
Gemeinnützige Sportvereine, die über einen Stadt- oder Kreissportbund bzw. einen Sportfachverband Mitglied im Landessportbund NRW sind
Weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Wie läuft die Antragstellung ab?
Anträge sind ausschließlich digital einzureichen: Zum Antragsformular

Bei Fragen steht das Projektteam des Landessportbundes NRW zur Verfügung:
Nicole Nussbicker, Tel. 0203 7381-764
Martina Tiedmann, Tel. 0203 7381-686
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.