Lehr- und Trainerausschuss

Sonderregelungen zum Erwerb einer C-Trainerlizenz

 Allgemeines

Um eine Sonderregelung zu beantragen, müssen Sie sich zunächst über das Onlineportal des WBV https://vsp-wbv.app.b5c.eu/course/118  zur „Sonderregelung“ (SoRe) anmelden. Innerhalb einiger Tage wird per Mail eine Rechnung über die SoRe-Gebühr in Höhe von 25 € verschickt. Diese Gebühr wird sofort fällig. Gleichzeitig senden Sie bitte einen formlosen Antrag auf Sonderregelung entweder postalisch an Jörn Meyer (Locher Kotten 57, 42719 Solingen) oder per E-Mail an j.meyer[at]basketball.nrw. Im Antrag müssen die vollständige Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthalten sein sowie Kopien (bei postalischer Zustellung) oder gut lesbare PDFs (bei E-Mail-Zustellung) der erforderlichen Nachweise (s. u.).

Beachten Sie: Für die Bearbeitung von Sonderregelungen fällt in jedem Fall unabhängig vom Ergebnis des Bescheids die SoRe-Gebühr in Höhe von 25 € an, welche Sie direkt mit Antragsstellung unter Angabe des Verwendungszwecks auf das folgende Konto des WBV überweisen:

Volksbank Rhein-Ruhr eG
IBAN: DE 60 3506 0386 3238 1700 03
BIC: GENODED1VRR
Verwendungszweck: SoRe von Name des Antragstellers

Für inhaltliche Rückfragen zur Anerkennung der Leistungen oder zur Reaktivierung einer abgelaufenen Lizenz wenden Sie sich bitte an Jörn Meyer (J.Meyer[at]basketball.nrw.).

Möglichkeit 1 – Anerkennung von Studienleistungen

Im Rahmen einer Sonderregelung können Sie sich Studienleistungen aus dem Studium der Sportwissenschaften für die Zulassung zur Lizenzprüfung anrechnen lassen. Dabei handelt es sich sowohl um theoretische Studieninhalte als auch um basketballspezifische Kurse.

Als theoretische Nachweise aus dem Grundstudium/Bachelorstudium gelten:

  • Bewegungswissenschaften (Trainingslehre / Bewegungslehre / Biomechanik)
  • Medizinische Grundlagen (Anatomie, Physiologie)
  • Sportpädagogik, Sportdidaktik
  • Sportsoziologie, Sportpsychologie

Der Umfang dieser vier Teilbereiche muss mindestens 60 LE bzw. 4 SWS betragen, wobei alle Teilbereiche abgedeckt sein sollten.

Als fachpraktischer Nachweis gilt ein Basketballgrundkurs/-basiskurs etc. (mind. 30 LE bzw. 2 SWS).

Die Anerkennung aller Nachweise erfolgt über einen Ausdruck der Studiennachweise. Eine Anerkennung von Teilbereichen für einzelne Module der WBV-Trainerausbildung ist nicht möglich.

Möglichkeit 2 – Anerkennung von Teilleistungen oder Lizenzen aus anderen Fachverbänden, Bundesländern oder aus dem Ausland

Sie haben die Möglichkeit, sich Teilleistungen aus anderen Fachverbänden (z. B. vom DFB, DHB etc.) oder dem Landessportbund anrechnen zu lassen. Basismodule aus anderen Übungsleiter- oder Fachübungsleiterausbildungen können mit bis zu 40 LE angerechnet werden. Lizenzen aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland können zu Teilen oder auch in Gänze anerkannt werden, was im Einzelfall im Lehr- und Trainerausschuss entschieden wird.

Möglichkeit 3 – Anerkennung einer Aktivität in einer Basketballbundesliga

Sollten Sie über mindestens drei Spielzeiten aktiv in der Basketballbundesliga (1. Bundesliga, Pro A und Pro B) gespielt haben, können Sie sich diese Leistung anerkennen lassen. Dabei können Sie entscheiden, ob die C-Lizenz direkt ausgestellt werden soll oder Sie sich alle Module der C-Trainerausbildung anerkennen lassen und zur Lizenzprüfung zugelassen werden wollen.

Alle Personen, die mindestens vier Spielzeiten einer Bundesligaaktivität (im In- und Ausland, Jugend- und Seniorenbereich) nachweisen, können grundsätzlich direkt zur C-Lizenzprüfung zugelassen werden.

Beachten Sie: Zum Nachweis der aktiven Spielzeit reicht eine Vereinsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis aus. Darüber hinaus fügen Sie bitte einen Basketballlebenslauf bei und erklären Sie, ob Sie eine Weiterführung zur B-Lizenz wünschen.

Sonderregelung bei Ablauf der Gültigkeit einer Trainer C-Lizenz

Wird das Datum der Gültigkeit der Trainer C-Lizenz überschritten und haben Sie zuvor keine Fortbildungsmaßnahme besucht, gilt folgende Regelung:

Die Lizenz gilt als sogenannte ruhende Lizenz, wenn das Datum des Lizenzablaufs nicht 4 Jahre übersteigt. Diese Lizenz kann im Rahmen einer Sonderregelung wiederbelebt werden, indem Sie 32 LE (vier Coach-Clinic-Tage) einer vom WBV anerkannter Fortbildungsmaßnahme (dies sind Coach-Clinic-Tage des WBV und DBB) besuchen. Dazu senden Sie bitte einen formlosen Antrag auf Wiederbelebung der abgelaufenen Lizenz entweder postalisch an Jörn Meyer (Locher Kotten 57, 42719 Solingen) oder per E-Mail an J.Meyer[at]basketball.nrw.

Ist das Gültigkeitsdatum mehr als 4 Jahre überschritten so ist Rücksprache mit dem Lehr- und Trainerausschuss zu halten. Sie müssen zur Wiederbelebung Ihrer Lizenz 48 LE (sechs Fortbildungstage) einer vom WBV anerkannter Fortbildungsmaßnahme besuchen und je nach Dauer der abgelaufenen Lizenz Ausbildungsinhalte wiederholen. Auch hier senden Sie einen formlosen Antrag auf Wiederbelebung der abgelaufenen Lizenz entweder postalisch an Jörn Meyer (Locher Kotten 57, 42719 Solingen) oder per E-Mail an J.Meyer[at]basketball.nrw.

 

 
 
 

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