Satzungsgemäß geben wir hiermit das Protokoll des ordentlichen Jugendtages vom 26. April 2025 bekannt.
Als Absendetermin gilt gem. § 6 WBV-Jugendordnung i.V. mit § 18 Satzung/§11 GVO für die Einspruchsfrist der 21. Mai 2025, diese endet am 02. Juli 2025.
Nachfolgend geben wir das Protokoll des Jugendtages 2025 mit den Beschlüssen/Wahlergebnissen bekannt:
Grundsätzlich besteht für jeden Verein die Möglichkeit, seine Heimspielwünsche an den WBV zu senden. Dies betrifft vor allem die Information, ob Mannschaften am selben Spieltag Heimrecht haben sollen oder nicht.
Dabei stehen dem Verein zwei Varianten zur Verfügung:
a) Mannschaften, die am selben Spieltag Heimspiel haben sollen (koppeln)
b) Mannschaften, die nicht am selben Spieltag ein Heimspiel haben sollen (gegenkoppeln)
Die Kopplung bzw. Gegenkopplung von Seniorenmannschaften ist unter Verwendung des Formulars der WBV-Geschäftsstelle bis zum 05. Juni 2025 (Eingangsdatum) mitzuteilen. Die Übersendung sollte vorzugsweise als PDF erfolgen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Auf dem Formular kann unter "Bemerkungen" angegeben werden, ob an einem bestimmten Datum ein Heimspiel stattfinden soll oder aber unter keinen Umständen ein Heimspiel ausgetragen werden kann.
Aufgrund der Vielzahl der Wünsche kann es vorkommen, dass eine Kopplung nicht durchgängig durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Kopplung besteht nicht. Eine Kopplung mit einem Kreisligaspiel ist direkt an den Basketballkreis zu richten.
Lothar Drewniok
Vizepräsident für Spielbetrieb und Sportorganisation
Nachfolgend geben wir die 2. vorläufige Ligeneinteilung der Seniorenligen für die Saison 2025/2026 bekannt. Berücksichtigt wurden alle Mitteilungen, die bis zum 19.05.2025 bei der WBV-GS eingegangen sind.
Durch Verzicht auf die weitere Teilnahme von Mannschaften musste in einigen Ligen eine Neusortierung der Abschlusstabelle durchgeführt werden. Dadurch belegen Mannschaften, die ursprünglich auf Platz 11 standen, nun einen Nichtabstiegsplatz und verbleiben in der Liga.
Jeder Verein hat zeitnah prüfen, wo seine Mannschaften in der vorläufigen Ligeneinteilung aufgeführt sind. Änderungen bzw. Korrekturen sind unverzüglich der WBV-GS mitzuteilen.
Die Frist für einen eventuellen Rückzug oder den Verzicht auf einen Aufstieg endet in diesem Jahr am 31.05.2025. Die Erklärung muss auf Vereinsbogen erfolgen und unterschrieben sein. Die Übersendung sollte vorzugsweise als PDF-Scan erfolgen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Der Verein TC Sterkrade 69 hat am 31.01.2025 alle seine Mannschaften vom Spielbetrieb zurückgezogen und uns mitgeteilt, dass die Basketballabteilung ebenfalls zum 31.01.2025 aufgelöst wird. Dementsprechend wurden die Mannschaften in der Ligeneinteilung vom 11.05.2025 nicht berücksichtigt. Der Verein TC Sterkrade 69 hat uns inzwischen mitgeteilt, dass er sehr wohl weiter Basketball anbietet und seine Teilnahmerechte wahrnehmen möchte. Nach § 16 DBB-SO sind ihm diese nicht zu verwehren, sofern er sie geltend macht. Die Mannschaften Sterkrade 69ers wurden daher wieder in die Ligeneinteilungen der Landesliga Herren sowie der Landesliga Damen und Bezirksliga Damen aufgenommen.
Ich weiße noch einmal darauf hin, dass der Meldetermin für neueMannschaften in der Bezirksliga Damen auf den 31.Mai 2025 gesetzt worden ist.
Lothar Drewniok
Vizepräsident für Spielbetrieb und Sportorganisation