Kopplungswünsche für den Jugendspielbetrieb ab Januar 2022 (Meisterschaft 2021/2022)
Bis zum 29. November 2021 (Posteingang) können unverbindliche Kopplungswünsche für den Jugendspielbetrieb eingereicht werden.
Zu beachten ist, dass nur Jugendligen gekoppelt werden können, Kopplungswünsche mit WBV-Seniorenligen und/oder Kreisligen können nicht berücksichtigt werden.
Bitte verwendet das auf der Homepage vorhandene Formular (Download: Meldebogen Kopplungen 2021/2022).
Das Schreiben ist an
Horst Kaiser, Buschgasse 72, 50321 Brühl
zu senden.
Hiermit geben wir Ihnen die gemeinsame aktualisierte Ausschreibung für die Wettbewerbe der Jugend und Senioren für die Spielzeit 2021/2022 bekannt.
Download: aktualisierte Ausschreibung 2021/2022 (Stand: 12.11.2021)
Corona-Tests nur noch 24 Stunden gültig!
Nach einer Änderung der Coronaschutzverordnung gilt man als getestet ab sofort nur noch, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist.
Für den Spielbetrieb bedeutet dies, dass Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene nur noch Zugang zu einer Spielhalle bekommen dürfen, wenn deren Testnachweis nicht älter als 24 Stunden ist. Liegt kein Testnachweis vor oder ist der Testnachweis älter als 24 Stunden, darf die Person nicht in die Halle gelassen werden bzw. muss diese unverzüglich wieder verlassen.
Aufgrund der Nachfragen sei nochmal darauf hingewiesen, dass die Veränderung nur Auswirkungen auf Personen hat, die nach der Coronaschutzverordnung auch einen Testnachweis vorlegen müssen. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren bleibt es weiterhin dabei, dass eine Bescheinigung der Schule den Immunisierungs- oder Testnachweis ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- und Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Lothar Drewniok
Vizepräsident für Spielbetrieb und Sportorganisation
Satzungsgemäß geben wir hiermit das Protokoll des ordentlichen Verbandstages vom 19. September 2021 bekannt.
Als Absendetermin gilt gem. § 11 GVO für die Einspruchsfrist der 10. November 2021 und endet am 22. Dezember 2021. Nachfolgend stellen wir das Protokoll und die Anlagen (Anpassungen an der 1. Einladung, 2. Einladung, Kassenprüfungsbericht 2020 sowie Dringlichkeitsantrag von HOOP-Camps) zum Download zur Verfügung.