Amtliches

Spielbetrieb: Ende der Corona-Maßnahmen

Am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung in NRW ausgelaufen. Damit sind auch in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen einschließlich der Bürgertestungen.

Für den Spielbetrieb im WBV bedeutet dies, dass alle noch verbliebenen besonderen Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion ebenfalls auslaufen und nicht mehr fortgeführt werden. Dies betrifft vor allem die Regelungen für Spielverlegungen. Es erfolgt keine gesonderte Betrachtung mehr bei Corona-Infektion. Es gelten ab 01.03. ausschließlich die Reglungen in A.12.3 der Ausschreibung, die Bestimmungen in B.9 entfallen. Die Ausschreibung wurde entsprechend angepasst.

Lothar Drewniok

Vizepräsident für Spielbetrieb und Sportorganisation

Zum Download:

WBV-Ausschreibung 2022/2023 ( Stand 01.03.2023 )

 

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