Amtliches

WBV Logo.svgAm 04.März 2022 tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Damit verbunden sind u.a. auch Änderungen in Bezug auf die Testpflicht bei der gemeinsamen Sportausübung. Das WBV-Präsidium wird sich Anfang der kommenden Woche mit den Auswirkungen der neuen Coronaschutzverordnung auf den Ligenspielbetrieb beschäftigen. Bis zu einer Neuregelung gelten die zur Zeit gültigen WBV-Regelungen für die Teilnahme an einem Spiel uneingeschränkt weiter. Dies gilt auch für den Nachweis einer negativen Testung. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben.

Die WBV-Regelung gilt nur für die Teilnahme an einem Spiel. Für den Zugang zur Halle als Zuschauer können die Vereine im Rahmen der Coronaschutzverodung eigene Regelungen aufstellen.

Weitere Informationen zum Spielbetrieb wird es Mitte nächster Woche geben.

Lothar Drewniok
Vizepräsident für Spielbetrieb und Sportorganisation

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