Amtliches

WBV Logo.svgDas Präsidium hat sich über die aktuelle Coronasituation in NRW sowie den Regelungen der neuen Coronaschuzverordnung (gültig ab 13.01.2022) beraten. Beschlossen wurde, den Spielbetrieb zunächst weiter unter Einhaltung der 2Gplus Regelung fortzusetzen. In Bezug auf die Testnachweise wurden einige Änderungen aufgenommen.

Ab dem 13.01.2022 gilt für Personen, die eine Auffrischungsimpfung ("Boosterung") erhalten haben, dass sie ab dem Tag der Auffrischungsimpfung von der Vorlage eines negativen Testnachweises bei Spielen befreit sind. Nach Informationen des MAGS gilt für Personen, die mit dem Vakzin von Johnson&Johnson ihre Erstimpfung erhalten, die Auffrischung bereits mit einer zusätzlichen Impfung. Weitere Befreiungen von der Testpflicht werden nicht für den Spielbetrieb übernommen.

Schüler können statt eines negativen Testnachweises einer offiziellen Teststelle ("Bürgertest") ersatzweise eine Bescheinigung der Schule (Download) vorlegen, dass sie am Tag des Spieles an der Schultestung teilgenommen haben. In der Regel ist dies für Spiele im Zeitraum MO-FR möglich. Die genaue Verwendung der Schulbescheinigung ist mit der Schule vorher abzustimmen.

Die nach der Coronaschutzverordnung möglichen Testungen unter Aufsicht ("Vor-Ort-Testung" ) sind bei Spielen nicht möglich. Zum einen ist dafür geschultes Personal notwendig, zum anderen ist die Überprüfung - vor allem durch die Schiedsrichter - fast nicht möglich. Um hier dennoch den Schutz zu gewährleisten, können Testungen unter Aufsicht vor Ort nicht anerkannt werden, um an einem Spiel teilnehmen zu können.

Weiter bestehen bleibt die Möglichkeit, Spiele, die im Zeitraum bis zum 30.01.2022 auszutragen sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Diese Regelungen gilt für Senioren-Mannschaften in der Bezirks-, Landes- und Oberligen. Wichtig ist, dass der Verlegungswunsch mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn bei der Spielleitung eingegangen ist. Die Zustimmung des Spielpartners oder die Festlegung auf einen neuen Termin ist zunächst nicht notwendig.

Das WBV-Präsidium wird planmäßig am 26. Januar 2022 das nächste Mal über die Coronasituation und die Auswirkungen auf den Spielbetrieb beraten. Sollte es notwendig werden, kann es auch zu einem früheren Termin kommen.
Der Jugendausschuss hat für den Jugendspielbetrieb weitere Regelungen aufgestellt. Diese sind der Ausschreibung zu entnehmen.

Ihr/Euer
WBV-Präsidium

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