WICHTIG: Bitte überprüft, ob Eure Meldung korrekt erfasst worden ist. Bei evtl. Fehlern oder Unstimmigkeiten sollen sich die entsprechenden Vereine bitte umgehend mit Horst Kaiser in Verbindung setzen. (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Nachmeldungen sind aktuell nicht mehr möglich. Die Frist endete am Donnerstag, den 27. März um 23:59 Uhr.
Bitte unbedingt beachten:
Vereine, die in den Altersklassen U16w und/oder U14w eine 2. Mannschaft für die 2. Regionalliga gemeldet haben, dürfen bei einer evtl. notwendigen Qualifikation für diese Liga nur mit dem jüngeren Jahrgang antreten!
Die endgültigen Spielmodi in den einzelnen Altersklassen und Ligen werden bei der Sitzung der AG Mädchenbasketball am 10. April in Duisburg verbindlich festgelegt, alle Vereine sollten deshalb bis spätestens zum 09. April entscheiden, ob sie ihre Meldungen für die 1. Regionalliga und/oder 2. Regionalliga aufrecht erhalten wollen, weil wir die Planungen für diese Ligen (direkte Platzvergabe oder Teilnahme an einer Qualifikation) am 10. April in der Sitzung festlegen und abschließen müssen.
Wir bitten zudem um Beachtung, dass Rückzüge während der Qualifikationsrunden in sämtlichen Ligen gemäß Punkt 38 des WBV-Strafenkatalogs mit 50 € Strafe belegt werden.
Darüberhinaus sind ALLE Rückzüge ab dem 01. Juni 2025 kostenpflichtig!
Mit der Veröffentlichung der vorläufigen Ligeneinteilung können ggf. in einzelnen Altersklassen/Ligen freie Plätze noch vergeben werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Westdeutscher Basketball‐Verband e.V. für den WBV ‐ Jugendausschuss
Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. wiederholt seine Einladung vom 12.03.2025 und lädt alle Mitglieder gem. § 4 und 6 der Jugendordnung zum ordentlichen Jugendtag ein. Der Jugendtag findet wie angekündigt am
Samstag, 26. April 2025 Beginn Jugendtag: 10.30 Uhr Berufskolleg Schloß Neuhaus Paderborn An der Kapelle 2, 33104 Paderborn-Schloß Neuhaus
statt.
Die Tagesordnung und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Tagungsunterlagen, die hier zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Hinweise zur Stimmberechtigung Die Stimmberechtigung für Mitglieder beim ordentlichen Jugendtag richtet sich nach den Vorschriften des § 5 der WBV-Jugendordnung i.V. mit § 22 Satzung und § 3 Geschäfts- und Verfahrensordnung, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen. Wir bitten alle Delegierten ihre Akkreditierungsunterlagen in der vorgesehenen Form bereitzuhalten. Bitte versehen Sie Ihre Vollmachten und Stimmübertragungen immer mit der WBV-Kennziffer des Vereins. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 22 Abs. 4 der Satzung ein Delegierter (natürliche Person) das Stimmrecht nur für ein Mitglied (juristische Person) ausüben kann.Dieses Stimmrecht schließt die nach § 22 Abs. 2 (Stimmübertragung gem. § 22 Abs. 2 der Satzung eines anderen ordentlichen Mitglieds) übertragenen Stimmen mit ein.